Mietkonzept Bojler 17

Liebe Mietinteressenten. Das untenstehende Konzept definiert die Nutzungsregeln und Mietbedingungen für den Jugendraum Bojler 17. Für allfällige Fragen steht Ihnen der Jugendarbeiter Arthur Furrer zur Verfügung.

 

1. Zielgruppe

 

Der Jugendraum kann von Vereinen aus Ruswil im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung gemietet werden. Darüber hinaus können Privatpersonen den Raum nutzen, um Kinderfeste oder Geburtstage für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren zu organisieren. Öffentliche Partys oder kommerzielle Veranstaltungen sind ausgeschlossen.

 

2. Räumlichkeiten

 

Zur Verfügung stehen:

 

·         Jugendraum

·         Küche mit vollständigem Inventar

·         Billardtisch, Tischfussball, Playstation 5, Pingpong

·         5 Tischgarnituren, 15 Stühle, 4 Sofas

·         Musikanlage mit DJ-Pult

 

3. Mietzeiten

 

Die genauen Zeiten werden individuell vereinbart. Die Jugendarbeit und die Gemeinde Ruswil haben bei der Nutzung der Räumlichkeiten Vorrang. Über Weihnachten Neujahr wird der Bojler 17 nicht vermietet.

 

4. Kosten

 

·         Mietgebühr: 80 CHF pro Halbtag CHF

·         Vereine bezahlen keine Miete

·         Mietdepot für Privatanlässe: 200 CHF (wird bei ordnungsgemässer Rückgabe zurückerstattet)

 

5. Nutzungsbedingungen

 

·         Rauchen ist im gesamten Jugendraum untersagt

·         Die Lärmschutzbestimmungen sind einzuhalten (auch auf dem Aussenareal)

·         Auf dem Aussenareal ist in Bezug auf den Werkverkehr Vorsicht geboten

·         Es gelten die schweizerischen Jugendschutzbestimmungen

·         Den Geräten und der Einrichtung sind Sorge zu tragen

·         Der Raum muss besenrein zurückgeben werden. Reinigungsmaterial wird zur Verfügung gestellt. Sämtlicher Abfall muss selbst entsorgt werden

 

 

6. Buchungsprozess

 

Anfragen können per E-Mail an jugendarbeit@ruswil.ch gestellt werden. Nach der Anfrage erfolgt eine Bestätigung und die Zusendung des Mietvertrags. Spontane Anfragen bis 2 Wochen vor der Veranstaltung sind nur in Ausnahmefällen möglich. Die Schlüsselübergabe wird individuell vereinbart.

 

7. Haftung und Versicherung

 

Die Haftung für Schäden an Inventar und Räumlichkeiten liegt bei der mietenden Partei. Es wird empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen.

 

Kontakt:

Jugendbüro Ruswil 

Arthur Furrer, Jugendarbeiter  

Handy: 076 388 60 17

Email:       jugendarbeit@ruswil.ch / arthur.furrer@ruswil.ch

Post:        Jugendarbeit Ruswil

                c/o Abteilung Soziales

                Gesellschaft

                Schwerzistrasse 7

                6017 Ruswil